erfON Newsletter 1-2018

DSGVO übertriebener Hype- oder Handlungsbedarf?

Sie werden sicher zur Zeit überschüttet mit Horrormeldungen, Abmahngefahren, hohen Zusatzkosten und vieles mehr.
Tatsache ist: Ab 25. Mai 2018 muss die neue EU-Datenschutzverordnung (DSGVO) in den Unternehmen umgesetzt sein.
Das gilt im Übrigen für alle Unternehmen, egal welche Größe, in welchem Geschäftsfeld oder Gewerk ihr
Unternehmen tätig ist.

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